Bürgergeld beantragen: So sicherst du dein Existenzminimum
Wenn dein Einkommen den Lebensunterhalt und die Miete nicht deckt, sichert das Bürgergeld (SGB II) das Existenzminimum. Auch Erwerbstätige mit geringem Lohn können aufstocken. Der Antrag läuft über das Jobcenter.
Prüf in 2 Minuten kostenlos, ob es sich für dich lohnt – und erstelle das fertige Antrags-Paket.
Jetzt Anspruch prüfen →Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld bekommt, wer erwerbsfähig ist (15 Jahre bis Regelaltersgrenze, mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten könnte), hilfebedürftig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, bekommt stattdessen Grundsicherung vom Sozialamt.
So beantragst du Bürgergeld
- Antrag stellen – am schnellsten online über jobcenter.digital. Datum sichern (Leistung ab Monatsanfang).
- Unterlagen: Personalausweis aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Mietvertrag + Miete/Nebenkosten, Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Vermögensnachweise.
- Einreichen und Eingangsbestätigung aufbewahren.
Häufige Fragen
Lohnt sich Aufstocken?
Ja, wenn dein Lohn den Bedarf (Regelbedarf + Miete) nicht deckt. Prüfe zusätzlich, ob Wohngeld + Kinderzuschlag für dich günstiger sind – dann brauchst du kein Bürgergeld.
Was, wenn der Bescheid zu niedrig ist oder eine Rückforderung kommt?
Gegen jeden Jobcenter-Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. SGB-II-Bescheide stecken erfahrungsgemäß oft voller Rechenfehler.