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Kinderzuschlag beantragen: bis zu ~297 € pro Kind – ohne Bürgergeld

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist für Familien, die von ihrem Einkommen sich selbst, aber nicht die Kinder ganz finanzieren können – und zwar ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Er beträgt bis zu rund 297 € pro Kind und Monat und schaltet zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe frei. Viele Berechtigte kennen ihn gar nicht.

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Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Du kannst Kinderzuschlag bekommen, wenn alle Punkte zutreffen: In deinem Haushalt lebt ein unverheiratetes Kind unter 25, für das du Kindergeld beziehst; dein Brutto-Einkommen erreicht die Mindestgrenze von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende); und mit Kinderzuschlag plus Wohngeld ist der Bedarf deiner Familie gedeckt, sodass du kein Bürgergeld brauchst.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Höchstbetrag liegt bei rund 297 € je Kind und Monat (Richtwert, kann sich ändern). Wie viel du bekommst, hängt von deinem Einkommen und deinen Wohnkosten ab. Eine schnelle Vorab-Einschätzung bietet der offizielle KiZ-Lotse der Familienkasse.

So beantragst du den Kinderzuschlag

  1. Vorab mit dem KiZ-Lotsen grob prüfen, ob es passt.
  2. Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, Mietvertrag/Wohnkosten, Kindergeld-Nachweis, Kontoauszüge, Geburtsurkunden der Kinder.
  3. Antrag online oder per Post bei der Familienkasse stellen. Der Kinderzuschlag wird ab dem Antragsmonat gezahlt.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig?

Ja, beide lassen sich kombinieren – oft ergibt genau diese Kombination, dass du kein Bürgergeld brauchst. Das ist sogar Sinn des Kinderzuschlags.

Was ist mit Bildung und Teilhabe?

Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und mehr.

Ich bekomme schon Bürgergeld – lohnt sich der Kinderzuschlag?

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt in der Regel keinen zusätzlichen Kinderzuschlag. Wenn Kinderzuschlag + Wohngeld deinen Bedarf aber decken würden, kann ein Wechsel sinnvoll sein – prüf das mit dem KiZ-Lotsen.

AnspruchHeld ist ein kostenloses Informations- und Ausfüll-Werkzeug zur Selbsthilfe und stellt keine Rechtsberatung (RDG) dar. Über deinen Antrag entscheidet die zuständige Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.