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Grundsicherung beantragen: Aufstockung im Alter & bei Erwerbsminderung

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, stockt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) auf das Existenzminimum auf. Es ist ein Rechtsanspruch – niemand muss sich dafür schämen –, den trotzdem viele Berechtigte nicht in Anspruch nehmen.

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Wer hat Anspruch?

Grundsicherung bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, und dessen Einkommen (v. a. Rente) und Vermögen den Bedarf nicht decken. Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter. Ein Vorteil gegenüber der Sozialhilfe für Jüngere: Kinder werden in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen (außer bei sehr hohem Einkommen).

So beantragst du die Grundsicherung

  1. Antragsformular beim Sozialamt deiner Stadt/deines Kreises holen (oft online).
  2. Nachweise: aktueller Rentenbescheid, Mietvertrag + Miete/Nebenkosten/Heizung, Kontoauszüge, Vermögensnachweise, ggf. Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G → Mehrbedarf).
  3. Einreichen und Eingangsbestätigung aufbewahren.

Häufige Fragen

Werden meine Kinder herangezogen?

In der Regel nicht. Nur wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von über 100.000 € hat, prüft das Amt einen Unterhalt. Für die meisten Familien spielt das keine Rolle.

Grundsicherung oder Bürgergeld – was ist für mich richtig?

Bist du im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgemindert → Grundsicherung (Sozialamt). Bist du erwerbsfähig → Bürgergeld (Jobcenter).

AnspruchHeld ist ein kostenloses Informations- und Ausfüll-Werkzeug zur Selbsthilfe und stellt keine Rechtsberatung (RDG) dar. Über deinen Antrag entscheidet die zuständige Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.