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Pflegegrad beantragen: der erste Schritt zu Pflegegeld & Entlastungsbetrag

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu Pflegegeld, Sachleistungen und dem Entlastungsbetrag. Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos möglich – und je früher, desto besser, denn Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.

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Wann lohnt sich ein Pflegegrad-Antrag?

Pflegeleistungen gibt es, wenn im Alltag dauerhaft (voraussichtlich länger als 6 Monate) Hilfe nötig ist – bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Betreuung. Wenn du unsicher bist: Im Zweifel beantragen, die Begutachtung klärt den Bedarf, und der Antrag kostet nichts.

So beantragst du den Pflegegrad

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (sie sitzt bei deiner Krankenkasse). Formlos genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Datum sichern!
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
  3. Auf den Termin vorbereiten: Pflegetagebuch führen und im Termin alle Beschwerden schildern – auch nächtlichen Hilfebedarf.

Worauf es bei der Begutachtung ankommt

Der MD prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (den NBA-Modulen). Das gewichtigste ist die Selbstversorgung mit 40 %. Wichtig: Beschönige nichts. Viele bekommen einen zu niedrigen Pflegegrad, weil sie im Termin „zusammenreißen“ und den Alltag zu positiv darstellen.

Häufige Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag?

125 € im Monat, die jeder Pflegegrad-Empfänger für Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen kann – zusätzlich zum Pflegegeld.

Der Pflegegrad ist zu niedrig – was tun?

Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Etwa jeder dritte Pflegegrad-Widerspruch ist erfolgreich.

AnspruchHeld ist ein kostenloses Informations- und Ausfüll-Werkzeug zur Selbsthilfe und stellt keine Rechtsberatung (RDG) dar. Über deinen Antrag entscheidet die zuständige Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.