Pflegegrad beantragen: der erste Schritt zu Pflegegeld & Entlastungsbetrag
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu Pflegegeld, Sachleistungen und dem Entlastungsbetrag. Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos möglich – und je früher, desto besser, denn Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.
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Pflegeleistungen gibt es, wenn im Alltag dauerhaft (voraussichtlich länger als 6 Monate) Hilfe nötig ist – bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Betreuung. Wenn du unsicher bist: Im Zweifel beantragen, die Begutachtung klärt den Bedarf, und der Antrag kostet nichts.
So beantragst du den Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (sie sitzt bei deiner Krankenkasse). Formlos genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Datum sichern!
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
- Auf den Termin vorbereiten: Pflegetagebuch führen und im Termin alle Beschwerden schildern – auch nächtlichen Hilfebedarf.
Worauf es bei der Begutachtung ankommt
Der MD prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (den NBA-Modulen). Das gewichtigste ist die Selbstversorgung mit 40 %. Wichtig: Beschönige nichts. Viele bekommen einen zu niedrigen Pflegegrad, weil sie im Termin „zusammenreißen“ und den Alltag zu positiv darstellen.
Häufige Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag?
125 € im Monat, die jeder Pflegegrad-Empfänger für Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen kann – zusätzlich zum Pflegegeld.
Der Pflegegrad ist zu niedrig – was tun?
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Etwa jeder dritte Pflegegrad-Widerspruch ist erfolgreich.