Schwerbehindertenausweis beantragen: GdB, Merkzeichen & Nachteilsausgleiche
Bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen kannst du beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen. Ab GdB 50 giltst du als schwerbehindert und bekommst den Ausweis mit vielen handfesten Vorteilen – von Steuerfreibetrag über Kündigungsschutz bis zu Zusatzurlaub.
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Ein GdB wird festgestellt, wenn deine gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 6 Monate besteht. Der GdB reicht von 20 bis 100. Ab 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis; bei 30/40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich.
Welche Vorteile bringt der Ausweis (ab GdB 50)?
- Steuerlicher Behinderten-Pauschbetrag
- Besonderer Kündigungsschutz im Job
- Zusatzurlaub (i. d. R. 5 Tage)
- Früherer, teils abschlagsfreier Renteneintritt
- Je nach Merkzeichen: Vergünstigungen bei Bahn/ÖPNV, Parkerleichterungen, Rundfunkbeitrags-Ermäßigung (Merkzeichen RF)
So beantragst du die Feststellung
- Antrag beim Versorgungsamt / Landesamt deines Bundeslands stellen (oft online).
- Alle Gesundheitsstörungen auflisten – auch scheinbar kleine und seelische. Das Amt bildet daraus den Gesamt-GdB (es wird nicht einfach addiert, es zählen die Wechselwirkungen).
- Ärzte benennen und vorhandene Befunde beilegen; das Amt fordert den Rest an.
Häufige Fragen
Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?
Nicht durch Addition. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelbewertung; weitere Störungen erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Beeinträchtigung wesentlich verstärken. Ein Einzel-GdB von 10 erhöht in der Regel nicht.
Was tun bei zu niedrigem GdB im Bescheid?
Gegen den Bescheid des Versorgungsamts kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – häufig wurden einzelne Gesundheitsstörungen oder Wechselwirkungen nicht ausreichend berücksichtigt.