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Rundfunkbeitrag befreien lassen: Gründe, Nachweise & Antrag

18,36 € im Monat müssen viele gar nicht zahlen: Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – oder ihn auf ein Drittel ermäßigen. Der Antrag geht an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

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Welche Gründe berechtigen zur Befreiung? (§ 4 RBStV)

Das Merkzeichen RF allein berechtigt zur Ermäßigung auf ein Drittel (nicht zur vollen Befreiung). Liegt zusätzlich einer der Gründe oben vor, ist die volle Befreiung möglich.

So beantragst du die Befreiung

  1. Nachweis bereitlegen (Kopie genügt): aktueller Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen.
  2. Antrag online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post ausfüllen.
  3. Absenden. Tipp: Eine Befreiung kann rückwirkend gelten, wenn dein Nachweis auch für die Vergangenheit gilt – frag danach.

Häufige Fragen

Gilt die Befreiung dauerhaft?

Meist für die Dauer des Leistungsbezugs. Danach ist ein neuer Nachweis nötig, sonst wird der Beitrag wieder fällig.

Ich verdiene knapp zu viel für Bürgergeld – geht trotzdem eine Befreiung?

Möglicherweise als Härtefall: Wurde dir eine Sozialleistung abgelehnt, weil dein Einkommen die Grenze nur knapp (bis zur Höhe des Rundfunkbeitrags) übersteigt, kann eine Befreiung in Betracht kommen.

AnspruchHeld ist ein kostenloses Informations- und Ausfüll-Werkzeug zur Selbsthilfe und stellt keine Rechtsberatung (RDG) dar. Über deinen Antrag entscheidet die zuständige Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.