Rundfunkbeitrag befreien lassen: Gründe, Nachweise & Antrag
18,36 € im Monat müssen viele gar nicht zahlen: Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – oder ihn auf ein Drittel ermäßigen. Der Antrag geht an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
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Jetzt Anspruch prüfen →Welche Gründe berechtigen zur Befreiung? (§ 4 RBStV)
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
- Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Sozialgeld
- BAföG/BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe / taubblind (Merkzeichen Bl, TBl)
Das Merkzeichen RF allein berechtigt zur Ermäßigung auf ein Drittel (nicht zur vollen Befreiung). Liegt zusätzlich einer der Gründe oben vor, ist die volle Befreiung möglich.
So beantragst du die Befreiung
- Nachweis bereitlegen (Kopie genügt): aktueller Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen.
- Antrag online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post ausfüllen.
- Absenden. Tipp: Eine Befreiung kann rückwirkend gelten, wenn dein Nachweis auch für die Vergangenheit gilt – frag danach.
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung dauerhaft?
Meist für die Dauer des Leistungsbezugs. Danach ist ein neuer Nachweis nötig, sonst wird der Beitrag wieder fällig.
Ich verdiene knapp zu viel für Bürgergeld – geht trotzdem eine Befreiung?
Möglicherweise als Härtefall: Wurde dir eine Sozialleistung abgelehnt, weil dein Einkommen die Grenze nur knapp (bis zur Höhe des Rundfunkbeitrags) übersteigt, kann eine Befreiung in Betracht kommen.